Über die DDR

Über Arbeitszeit und Rente

 

Über die DDR - Arbeitszeit, Rente -
http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?back=Abk%FCrzungen+A


http://www.arbeiten-in-der-ddr.de/allgemeines-%C3%BCber-die-ddr/?
gclid=CLWeyYCosMcCFa3MtAodVOYF8g


Bezirke der DDR und Ost-Berlin ab 1952

 

 


Arbeitszeitregelungen
Im "Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der
Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage
der Arbeiter und Angestellten" vom 19. April 1950 (GBl. S349/50)" wurde die
Wochenarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt (je 8 Stunden montags bis samstags),
für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren auf 45 Stunden wöchentlich (oder je 7 ½ Stunden
montags bis samstags) und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren auf 42 Stunden
wöchentlich (oder je 7 Stunden montags bis samstags).
Arbeiter und Angestellte erhielten einen Grundurlaub von 12 Arbeitstagen.
Schwerbeschädigte und Verfolgte des Naziregimes erhielten 3 Arbeitstage zusätzlich
Urlaub. (es gab weitere Sonderregelungen)
Am 28. August 1967 wurde die 5-Tage-Arbeitswoche in der DDR eingeführt. Für
Werktätige im Ein- und Zweischichtsystem betrug die wöchentliche Arbeitszeit nun
43 ¾ Stunden, also täglich 8 ¾ Stunden.

Der Mindesturlaub von 15 Werktagen im Kalenderjahr wurde eingeführt.***
Gleichzeitig erfolgte eine Neuregelung (Streichung) von Feiertagen, so dass folgende
politischen und religiösen Feiertage**** übrig blieben:
• 1. Januar - Neujahr
• Karfreitag
• Ostersonntag
• 1. Mai - Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und
Sozialismus
• Pfingstsonntag
• Pfingstmontag
• 7. Oktober - Tag der Republik
• 25. Dezember – erster Weihnachtsfeiertag
• 26. Dezember – zweiter Weihnachtsfeiertag


Rentenregelungen

Die Altersrente war eine Rentenleistung der Sozialversicherung. Anspruch darauf hatten
Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres und Männer ab Vollendung des 65.
Lebensjahres, wenn sie eine mindestens 15jährige versicherungspflichtige Tätigkeit
ausgeübt hatten.
Für Frauen, die mehr als 2 Kinder gebaren, verringerte sich die geforderte Mindestdauer
der versicherungspflichtigen Tätigkeit von 15 Jahren beim 3. und bei jedem weiteren
Kind um jeweils ein Jahr, jedoch mussten mindestens 5 Jahre versicherungspflichtige
Tätigkeit nachgewiesen werden.

Als Zurechnungszeit der Rentenberechnung wurde Frauen für jedes von ihnen geborene
Kind oder ein vor Vollendung des 3. Lebensjahres an Kindes Statt angenommenes Kind
jeweils ein Jahr angerechnet.
weitere Informationen zur Rente hier
Das Volljährigkeitsalter wurde am 17. Mai 1950 auf die Vollendung des 18. Lebensjahres
herabgesetzt ("Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters GBl. 437 / 50").

 

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